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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Haftung / Versicherung
§ 1a - Die Teilnahme am Unterricht, an Kursen oder anderen Veranstaltungen
erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt jede Haftung - soweit gesetzlich zulässig - aus.
Hinweis: Jedem Reitschüler wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen
erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt jede Haftung - soweit gesetzlich zulässig - aus.
Hinweis: Jedem Reitschüler wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen
§ 1b - Die Unterbringung und der Aufenthalt eines Pferdes
auf der Reitanlage DreamWest und somit auf dem Hof Voss zum Zwecke der Ausbildung oder der Teilnahme an Kursen, Unterricht oder Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt - soweit gesetzlich zulässig - keine Haftung für Verletzungen oder Erkrankungen, die während des Aufenthalts entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Dritte verursacht werden und deren Haftpflicht unterliegen.
auf der Reitanlage DreamWest und somit auf dem Hof Voss zum Zwecke der Ausbildung oder der Teilnahme an Kursen, Unterricht oder Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt - soweit gesetzlich zulässig - keine Haftung für Verletzungen oder Erkrankungen, die während des Aufenthalts entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Dritte verursacht werden und deren Haftpflicht unterliegen.
§ 1c - Veranstaltungs- bzw. Unterrichtsteilnehmer, die ihr eigenes Pferd mitbringen versichern,
dass das mitgebrachte Pferd ausreichend haftpflichtversichert, frei von ansteckenden Erkrankungen und/oder Parasiten ist. Für Schäden, die durch das mitgebrachte Pferd entstehen, haftet der Besitzer des Pferdes. Werden Krankheiten oder Parasiten durch das mitgebrachte Pferd verbreitet, trägt der Besitzer des Pferdes die Kosten für die medizinische Behandlung der angesteckten Pferde und kommt für eventuelle Wertminderungen auf.
dass das mitgebrachte Pferd ausreichend haftpflichtversichert, frei von ansteckenden Erkrankungen und/oder Parasiten ist. Für Schäden, die durch das mitgebrachte Pferd entstehen, haftet der Besitzer des Pferdes. Werden Krankheiten oder Parasiten durch das mitgebrachte Pferd verbreitet, trägt der Besitzer des Pferdes die Kosten für die medizinische Behandlung der angesteckten Pferde und kommt für eventuelle Wertminderungen auf.
§ 1d - Für Unterrichts-/Kursteilnehmer unter 18 Jahren
besteht beim Reiten Helmpflicht.
besteht beim Reiten Helmpflicht.
§ 2 - Buchung von Unterricht und Kursen
§ 2a - Buchung einer Privatstunde, Erstanalyse oder Schnupperstunde auf DreamWest
a) Die Buchung kann mündlich erfolgen und ist mit der Termin-Absprache verbindlich.
b) Bei Stornierung des Termins durch den Kunden innerhalb von 36 Stunden vor Unterrichtsbeginn ist die Gebühr in voller Höhe fällig.
a) Die Buchung kann mündlich erfolgen und ist mit der Termin-Absprache verbindlich.
b) Bei Stornierung des Termins durch den Kunden innerhalb von 36 Stunden vor Unterrichtsbeginn ist die Gebühr in voller Höhe fällig.
§ 2b - Buchung von Unterricht in der Gruppe
Die Buchung erfolgt analog den Bedingungen nach § 2a. Anstelle der Einzelperson tritt hier jedoch die gesamte Gruppe. Bei Absage einer oder mehrerer Personen der Gruppe wird die gesamte Gebühr entsprechend der Buchung fällig.
Die Buchung erfolgt analog den Bedingungen nach § 2a. Anstelle der Einzelperson tritt hier jedoch die gesamte Gruppe. Bei Absage einer oder mehrerer Personen der Gruppe wird die gesamte Gebühr entsprechend der Buchung fällig.
§ 2c - Buchung von Reitunterricht oder Seminaren außerhalb
a) Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
b) Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50% der Unterrichts- oder Kursgebühr in bar oder per Überweisung* berücksichtigt. Die restliche Gebühr wird bei Beginn der Veranstaltung fällig.
c) Die Buchung ist verbindlich. Bei Stornierung der Buchung innerhalb von 7 Wochentagen vor dem Termin verfällt die Anzahlung. Bei Stornierung der Buchung innerhalb von 4 Tagen vor dem Termin wird die volle Gebühr fällig.
a) Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
b) Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50% der Unterrichts- oder Kursgebühr in bar oder per Überweisung* berücksichtigt. Die restliche Gebühr wird bei Beginn der Veranstaltung fällig.
c) Die Buchung ist verbindlich. Bei Stornierung der Buchung innerhalb von 7 Wochentagen vor dem Termin verfällt die Anzahlung. Bei Stornierung der Buchung innerhalb von 4 Tagen vor dem Termin wird die volle Gebühr fällig.
§ 2d - Anmeldungen zu Kursen
a) Anmeldungen zu Kursen sind schriftlich abzugeben.
b) Die Anmeldungen zu Kursen wird erst nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50% der Kursgebühr in bar oder per Überweisung* berücksichtigt. Die restliche Kursgebühr wird am ersten Kurstag fällig.
c) Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb von 7 Wochentagen vor dem Termin verfällt die Anzahlung. Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb von 4 Tagen vor dem Termin wird die volle Gebühr fällig.
a) Anmeldungen zu Kursen sind schriftlich abzugeben.
b) Die Anmeldungen zu Kursen wird erst nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50% der Kursgebühr in bar oder per Überweisung* berücksichtigt. Die restliche Kursgebühr wird am ersten Kurstag fällig.
c) Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb von 7 Wochentagen vor dem Termin verfällt die Anzahlung. Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb von 4 Tagen vor dem Termin wird die volle Gebühr fällig.
§ 2e - Absagen oder Verschiebungen
Der Veranstalter behält sich vor, einen Kurs oder Reitunterricht bei nicht Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl oder bei widrigen Wetterverhältnissen (Dauerregen, Frost) abzusagen oder zu verschieben. Die Anmeldung verliert dann ihre Verbindlichkeit. Ist die Teilnahme am Ersatztermin nicht gewünscht, wird die Anzahlung erstattet.
Der Veranstalter behält sich vor, einen Kurs oder Reitunterricht bei nicht Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl oder bei widrigen Wetterverhältnissen (Dauerregen, Frost) abzusagen oder zu verschieben. Die Anmeldung verliert dann ihre Verbindlichkeit. Ist die Teilnahme am Ersatztermin nicht gewünscht, wird die Anzahlung erstattet.
* Bankverbindung: Edelgard Peter - .comdirect BLZ 20041144 - Konto-Nr. 5771373 -
§ 3 - Pferdeausbildung
§ 3a
a) Die Ausbildung eines Pferdes erfolgt nach dem DreamWest-Konzept.
b) Der Ausbildungsumfang sowie die Zielsetzung wird mündlich oder auf Wunsch schriftlich in einem Ausbildungsvertrag vereinbart. Für das Erreichen des Ziels kann keine Garantie übernommen werden.
a) Die Ausbildung eines Pferdes erfolgt nach dem DreamWest-Konzept.
b) Der Ausbildungsumfang sowie die Zielsetzung wird mündlich oder auf Wunsch schriftlich in einem Ausbildungsvertrag vereinbart. Für das Erreichen des Ziels kann keine Garantie übernommen werden.
§ 3b
a) Die Gebühr richtet sich nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Ausbildungszeit (bei Verlängerungen kommt somit der vergünstigte Preis zur Geltung) und ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
b) Die Gebühr für die Ausbildung ist grundsätzlich für 4 Wochen im voraus zu bezahlen.
c) Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Ausbildungsvertrag innerhalb eines Monats vor Ausbildungsbeginn sind 50 % der Ausbildungsgebühr der ersten 4 Wochen fällig.
d) Bei Abbruch der Ausbildung von Seiten des Auftraggebers wird keine Gebühr erstattet.
e) Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die Entwicklung seines Pferdes in der Ausbildungszeit. Diese Auskunft erfolgt mündlich auf Anfrage des Auftraggebers.
a) Die Gebühr richtet sich nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Ausbildungszeit (bei Verlängerungen kommt somit der vergünstigte Preis zur Geltung) und ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
b) Die Gebühr für die Ausbildung ist grundsätzlich für 4 Wochen im voraus zu bezahlen.
c) Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Ausbildungsvertrag innerhalb eines Monats vor Ausbildungsbeginn sind 50 % der Ausbildungsgebühr der ersten 4 Wochen fällig.
d) Bei Abbruch der Ausbildung von Seiten des Auftraggebers wird keine Gebühr erstattet.
e) Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die Entwicklung seines Pferdes in der Ausbildungszeit. Diese Auskunft erfolgt mündlich auf Anfrage des Auftraggebers.
§ 4 - Preise
Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.